Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Pedro Cruz Villalón, sieht keine prinzipiellen Hindernisse im EU-Recht, auf Handy-Speicherkarten eine Urheberrechtspauschale zu erheben.
Diese pauschale Abgabe ist eine Abgabe für zulässige Privatkopien von urheberrechtlich geschütztem Material. Der Entscheidung vorangegangen war eine Klage einer dänischen Verwertungsgesellschaft gegen den ehemaligen Handyriesen Nokia, der mittlerweile zu Microsoft gehört. Diese verlangte von Nokia rund zwei Millionen Euro als Vergütung für Musik und Videos auf den Speicherkarten von Handys, die Nokia im Zeitraum von 5 Jahren nach Dänemark importiert und dort verkauft hat. Das aktuell zuständige Berufungsgericht in Kopenhagen hatte den EuGH hierbei zu Details des Falles befragt.
Das EU-Parlament spricht sich derzeit generell dafür aus, Urheberrechtsvergütungen auf alle Geräte und Medien zu erheben, mit denen zu privaten Zwecken aufgezeichnet und gespeichert werden kann. Die EU-Kommission schätzt zudem, dass sich die Abgabe „nur unwesentlich“ auf den Preis der Geräte und Speichermedien auswirken wird.